FAQ

Hier sind ein paar Schritte, die Dir weiterhelfen können:

Spam-Ordner überprüfen: Schau in Deinem Spam- oder Junk-Ordner nach. Manchmal landen Bestätigungsemails dort versehentlich.

Bist Du sicher, dass Du die E-Mail-Adresse korrekt angegeben hast? Eventuell hat sich ein Tippfehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse eingeschlichen. Versuche es erneut mit der richtigen E-Mail-Adresse. Keine Sorge, Du wirst nicht doppelt erfasst sein, da Registrierungen ohne Bestätigung nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden.

Support kontaktieren: Wenn Du die E-Mail nicht finden kannst oder weiterhin Probleme hast, schreib uns einfach eine Nachricht an it-support@verfassungsfreunde.ch. Wir sind hier, um zu helfen und sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft!

Obwohl das Konzept von 100k auf breite Zustimmung stösst, füllt sich unsere Teilnehmerliste nur langsam. Daher ergibt es derzeit noch keinen Sinn, die Teilnehmer mit Referenden und Initiativen zu beanspruchen.

Wir versenden etwa zwei bis drei Mal im Jahr einen Newsletter, um über den aktuellen Stand zu informieren. Hier kannst Du das Newsletterarchiv einsehen.

Sobald wir jedoch die “kritische” Masse erreicht haben, um ein Referendum (oder später eine Initiative) aus unseren eigenen Reihen zu stemmen, werden wir einen Call-To-Action per E-Mail verschicken.

Sehr gerne kannst Du in der Zwischenzeit Werbung machen, damit wir bald 60’000 Teilnehmer (für ein Referendum) oder 120’000 (für eine Initiative) erreichen. Erzähle von unserem Projekt und lass diese tolle Community wachsen!

Ja, Auslandschweizer können sich gerne bei 100k beteiligen. Beim Ausfüllen des Unterschriftenbogens sollten sie in der Spalte “Wohnadresse” ihre Adresse im Ausland mit Postleitzahl, Wohnort und Wohnsitzstaat angeben und die Rubriken “Kanton, PLZ, Gemeinde” mit den Angaben zu ihrer letzten schweizerischen Stimmgemeinde ausfüllen (sofern sie beim Wegzug der Gemeinde ihre neue Adresse im Ausland gemeldet haben). Bitte den unterschriebenen Bogen dann per Post zusenden. Nur Original-Unterschriftenbögen werden akzeptiert.

Wenn die Stimmberechtigten gegen Beschlüsse des Parlaments sind, können sie das Referendum ergreifen (fakultatives Referendum). Das Referendumskomitee muss dann innerhalb von 100 Tagen 50 000 gültige handschriftliche Unterschriften sammeln. Diese Frist beginnt zu laufen mit dem Tag, an dem der betreffende Erlass amtlich veröffentlicht wird. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.

Die eidgenössische Volksinitiative ist ein politisches Instrument, welches den Bürgern ermöglicht, die Bundesverfassung zu ändern. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initianten innerhalb von 18 Monaten 100’000 handschriftliche Unterschriften von stimmberechtigten Personen sammeln.

Wir denken – ja – es funktioniert. Die Beweise dafür sind Abstimmungen wie die zu den Themen CO2 und E-ID, welche massiv gefördert und trotzdem nicht angenommen wurden. Zudem hat ein Team der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in den letzten Jahren jeweils die eidgenössischen Wahlen beobachtet.
Es kann sein, dass einzelne Kontrollpunkte nicht eingehalten werden.
Falls man dazu Evidenz hat, kann jede Privatperson eine Anzeige einreichen. Jeder Polizeiposten nimmt eine Strafanzeige mündlich oder schriftlich entgegen. Sie können auch die Staatsanwaltschaft informieren.

Hier kannst Du das Ergebnis unserer internen Analyse zum Wahlvorgehen bei Referenden und Initiativen im September 2021 downloaden: Wahlmanipulation-PDF

de_DEDE