
Ablauf Sammelfrist: 01.06.2027
Anti-Diskriminierungsinitiative
Ablauf Sammelfrist: 01.06.2027
Das will die Initiative
Die Initiative will, dass öffentliche Leistungen und die Inanspruchnahme öffentlicher Infrastruktur auch mit Bargeld bezahlt werden können. Dazu gehören unter anderem der öffentliche Verkehr, öffentliche Toiletten oder öffentliche Parkplätze. Es soll bei öffentlichen Leistungen beides möglich sein: die digitale Bezahlung UND die Bezahlung mit Bargeld.
Der Initiativtext lautet:
«Im Rahmen der kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten stellt der Kanton sicher, dass für die Bezahlung von kantonalen und kommunalen Gebühren sowie für die Inanspruchnahme kantonaler und kommunaler Leistungen und Infrastrukturen mindestens eine zumutbare Möglichkeit zur Barzahlung (gesetzliches Zahlungsmittel) angeboten wird. Der Gesetzgeber regelt Ausnahmen aus überwiegenden Gründen der Sicherheit, des Missbrauchsschutzes oder der technischen Undurchführbarkeit.»
Nicht von der Initiative betroffen ist die Privatwirtschaft.
Warum soll ich die Initiative unterschreiben?
Auf rein digitale Bezahlmöglichkeiten zu setzen oder das Bezahlen mit Bargeld nur über komplizierte Systeme (wie das Venda-System) oder Umwege zu ermöglichen, bedeutet automatisch, Menschen auszugrenzen und zu diskriminieren. Gegen diese im Kanton Graubünden auf Staatsebene Realität gewordene Entwicklung setzt sich diese kantonale Initiative ein – damit niemand länger ausgegrenzt wird! Bei öffentlichen Leistungen und öffentlichen Betrieben soll beides möglich sein: die digitale Bezahlung UND die Bezahlung mit Bargeld.
Immer mehr Menschen, die mit digitalen Bezahlformen überfordert sind oder denen diese nicht zugemutet werden können, werden im Kanton Graubünden diskriminiert. Der Zugang zu Dienstleistungen des öffentlichen Lebens, wie die Benützung des Postautos, öffentlicher Parkplätze oder öffentlicher Toiletten, wird verunmöglicht oder erheblich erschwert. Zu den Menschen, die diskriminiert werden, gehören:
- ältere, aber auch jüngere Menschen, die mit digitalen Bezahlformen wie dem komplizierten Venda-Automaten in Postautos und Bussen überfordert sind
- Menschen mit (geistigen) Beeinträchtigungen, die nicht digital bezahlen können, aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden dürfen
- Kinder, denen Handy- und Kartenzahlungen nicht zugemutet werden können
- Menschen mit körperlichen Beschwerden, die das digitale Bezahlen erheblich erschweren oder verunmöglichen
- sozial benachteiligte Menschen, die aus finanziellen Gründen den digitalen Anschluss verpassen
- Menschen, die sich dem Risiko der Cyberkriminalität nicht aussetzen wollen und darum nicht digital bezahlen
