
Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Abstimmungstermin:
08. März 2026
Argumente der Befürworter
Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleich behandelt werden. Zudem fördert es die Erwerbstätigkeit und die finanzielle Unabhängigkeit von Frau und Mann. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen:
Abschaffung der Heiratsstrafe
Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Zugleich beseitigt sie den Heiratsbonus und ist dadurch ausgewogen.
Gleichbehandlung unabhängig vom Zivilstand
Mehr und mehr Paare leben zusammen, ohne verheiratet zu sein. Zudem arbeiten auch bei Ehepaaren heute meist beide. Viele empfinden es daher als stossend, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich ungleich behandelt werden. Die Individualbesteuerung beendet diese Ungleichbehandlung.
Entlastung für Steuerpflichtige
Mit der Individualbesteuerung bezahlt eine grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen künftig weniger oder gleich viel direkte Bundessteuer. Entlastet werden insbesondere Ehepaare, die heute von der Heiratsstrafe betroffen sind. Das sind neben Zweiverdiener-Ehepaaren auch zahlreiche Rentner-Ehepaare. Die Vorlage ist aber so ausgestaltet, dass auch eine Mehrheit der Unverheirateten weniger direkte Bundessteuer zahlen muss.
Ausbau der Erwerbstätigkeit
Die Individualbesteuerung baut steuerliche Hürden ab, die heute verheiratete Zweitverdienende davon abhalten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen. Das stärkt Wirtschaft und Sozialwerke. Die Unternehmen müssen zudem weniger auf Arbeitskräfte aus dem Ausland zurückgreifen.
Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
Eine erhöhte Erwerbstätigkeit stärkt die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Sie verbessert die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung. Das trägt zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.
Stärkung der Eigenverantwortung
Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Eigenverantwortung, da jede Person ihre Einkünfte und Abzüge in einer separaten Steuererklärung deklariert. Der administrative Aufwand für die getrennten Steuererklärungen hält sich in Grenzen, da die steuerpflichtigen Personen bereits heute gewisse Einkünfte und Abzüge separat deklarieren müssen. Zudem lässt sich der zusätzliche Aufwand durch die fortschreitende Digitalisierung verringern.
Argumente der Gegner
Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat.
Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Wallis.
Nicht erforderliche Korrektur
Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sog. Heiratsstrafe erfolgreich zu korrigieren. Auch auf Bundesebene ist dies einfach möglich; ein vollständiger Umbau des Steuersystems verbunden mit einem Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone ist nicht notwendig. Der Zugang zu wichtigen staatlichen Leistungen müsste überall neu geregelt werden (z. B. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung).
Neue Ungleichheiten
Ehepaare mit nur einem Einkom- men oder mit geringerem Zweiteinkommen werden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung. Entlastungsmassnahmen für solche Ehepaare sind keine vorgesehen. Ebenso steigt der administrative Aufwand für Ehepaare, da neu zwei Steuererklärungen notwendig sind.
Hohe vermeidbare Kosten
Nicht nur der Aufwand für Ehepaare steigt: Gesamtschweizerisch sind ca. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten. Die Folgen sind ein massiver Stellenaufbau und hohe Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden. In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte ohnehin stark unter Druck sind, dürfen nicht zusätzlich solch ineffiziente Prozesse eingeführt werden.
Nein zur Individualbesteuerung
Seit Jahren werden verheiratete Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer steuerlich benachteiligt. Diese « Heiratsstrafe » ist ungerecht und gehört abgeschafft. Die Individualbesteuerung bietet jedoch keine Lösung und bringt keine zusätzliche Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Damit verkennt die Reform die Realität vieler Familien. Die Einführung der Individualbesteuerung würde einen Systemwechsel auf allen Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – erzwingen. Ehepaare müssten künftig zwei Steuererklärungen einreichen, was rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeutet. Dies verursacht erheblichen administrativen Aufwand und hohe Kosten. Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare kann auch ohne Systemwechsel beseitigt werden. Mehrere Kantone haben gezeigt, dass dies auf einfacherem Weg möglich ist.
